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   BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79   

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BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79 (https://dejure.org/1980,4746)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1980 - 5 ER 402.79 (https://dejure.org/1980,4746)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1980 - 5 ER 402.79 (https://dejure.org/1980,4746)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79
    Die Tatsache allein, daß der kraft Gesetzes von der Mitwirkung ausgeschlossene Richter und die abgelehnten Richter zum selben Spruchkörper gehören, reicht für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit nicht aus (vgl. auch den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. November 1973 [L/M § 42 Nr. 5; NJW 1974, 55]).
  • BVerwG, 03.03.1978 - 5 CB 34.75
    Auszug aus BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79
    Die gegen dieses Urteil eingelegten Rechtsmittel einzelner Beteiligter blieben erfolglos, darunter auch die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers, die durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1978 - BVerwG 5 CB 34.75 - zurückgewiesen wurde.
  • BVerwG, 06.11.1979 - 5 ER 401.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79
    Ein Ablehnungsgrund kann sich daraus - ebenso wie bei der Mitwirkung des abgelehnten Richters an einem früheren zuungunsten des Klägers ausgegangenen Verwaltungsstreitverfahren - nur dann ergeben, wenn durch das Hinzutreten weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein könnte (Beschluß vom 6. November 1979 - BVerwG 5 ER 401.79 -).
  • BVerwG, 22.09.1967 - IV ER 401.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79
    Aus der Sicht der Kläger sei - wie der 4. Senat im angeführten Beschluß ausgeführt hat - die Situation nicht wesentlich anders als die in dem vom Bundesgerichtshof (a.a.O.) entschiedenen Fall, in dem der kraft Gesetzes (§ 41 Nr. 1 ZPO) ausgeschlossene Richter Partei des Rechtsstreits gewesen sei, den seine demselben Spruchkörper angehörenden Richterkollegen zu entscheiden gehabt hätten (vgl. auch den weiteren Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. September 1967 - BVerwG 4 ER 401.67 -, die Selbstablehnung der dem Flurbereinigungsgericht angehörenden Richter betreffend, weil die Verfahrensbeteiligte die Ehefrau eines Richters des zur Entscheidung berufenen Flurbereinigungsgerichts war).
  • BVerwG, 17.03.1969 - IV ER 401.69

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit.

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.79
    Zu Unrecht beruft sich der Kläger hierzu auf den Beschluß des früher für Streitigkeiten aus dem Flurbereinigungsrecht zuständig gewesenen 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. März 1969 (BVerwG 4 ER 401.69).
  • BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 401.80

    Rechtsmittel

    Zur Begründung wird auf die Ausführungen im Beschluß des erkennenden Senats vom 18. September 1980 in dem Verwaltungsstreitverfahren des Klägers gegen die Spruchstelle für Flurbereinigung beim Landesamt für Agrarordnung Nordrhein-Westfalen (BVerwG 5 ER 402.79) verwiesen.
  • BVerwG, 18.09.1980 - 5 ER 402.80

    Rechtsmittel

    Aus der Mitwirkung der abgelehnten Mitglieder an früheren zuungunsten der Kläger ausgegangenen Verwaltungsstreitverfahren kann sich ein Ablehnungsgrund nur dann ergeben, wenn durch das Hinzutreten weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit gerechtfertigt sein könnte(Beschlüsse vom 18. Juni 1968 - BVerwG 4 OB 24.68 -, vom 6. November 1979 - BVerwG 5 ER 401.79 - undvom 18. September 1980 - BVerwG 5 ER 402.79 -).
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